Finanzielle Katastrophe beim Tod des Partners vermeiden

Almut Barnstedt, Familienmaklerin

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Familien, die hier nicht vorsorgen, stehen vor einer finanziellen Katastrophe, die neben der emotionalen Notlage absolut vermeidbar ist, wenn man einige Fakten kennt:

  1. Abhängig von der Höhe des Rentenanspruches des verstorbenen Ehepartners bekommt der oder die Hinterbliebene bei Familien mit kleinen Kindern 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
    Da die Durchschnittsrente in Deutschland bei 1.400 Euro liegt, sind das circa 770 Euro plus Halbwaisenrente (bei zwei Kindern entspricht das in diesem Fall jeweils 140 Euro (10 %). Das fehlende Erwerbseinkommen des Partners lag bei Netto 2.500 Euro. Der Familie fehlen nun monatlich 1.450 Euro.
  2. Wird diese Witwen- und Waisenrente in Höhe von 770 Euro auch gezahlt? NEIN!!! Alle Einkünfte, wie aus Vermietung oder eigenes Erwerbseinkommen werden angerechnet. Hat der oder die Hinterbliebene ebenfalls netto 2.500 Euro, so wird der Anspruch von 770 Euro auf 365 Euro gekürzt.
    Fazit: Der Familie fehlen monatlich 1.855 Euro.
  3. Ganz dramatisch ist der Fall der Familie Schneider mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von je 3.000 Euro. Zusammen haben sie 6.000 Euro pro Monat. 2.500 Euro fließen monatlich in eine Finanzierung. Herr Schneider stirbt. Frau Schneider erhält 305 Euro Witwenrente für sich und die Kinder. Die Witwenrente ist so gering, da ihr Einkommen auf ihren Witwenrentenanspruch angerechnet wird. Somit fehlen Frau Schneider  monatlich 2.400 Euro. Mit den verbleibenden 3.600 Euro wird es extrem unrealistisch, die Finanzierung für das Eigenheim zu stemmen.
  4. Wie verhindert Familie Schneider die finanzielle Katastrophe?
    Durch Abschluss einer Risikolebensversicherung für beide Eltern mit 20-jähriger Laufzeit. Im Todesfall werden 500.000 Euro fällig. Diese Absicherung kostet nur 32,90 Euro pro Monat (Preis ist abhängig von Alter, Gesundheit etc.). Die Versicherungssumme wird NICHT auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, gegebenenfalls ist sie sogar erbschaftssteuerfrei. Frau Schneider kann das Darlehen in Höhe von 300.000 Euro tilgen und den Rest für den laufenden Unterhalt nutzen.

Noch dramatischer sieht es finanziell aus, wenn man keinen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hat. Idealerweise informieren Sie sich individuell und kostenfrei bei Familienmaklerin Almut Barnstedt: www.familienmaklerin.de/Termin-ausmachen

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Do 22.06., 19 – 20 Uhr
Anm. www.vhs-straubing.de, Kursnummer: 23-10521, 9 €

INFO:
Familienmaklerin Almut Barnstedt
In Partnerschaft mit dem Maklerhaus Secuwert

  • Konrad-Kopp-Str. 2, 86356 Augsburg
    Tel.: 0821 / 480 07 18, mobil: 0172 / 856 49 79 und
  • Grüner Weg 13, 94315 Straubing,
    Tel.: 09421 / 974 46 61

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