Eigenwohnraumförderung im Freistaat Bayern

Kind mit Teddybär und Umzugskarton

Die Förderung beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie erfolgt durch befristet zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse.

Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss je Kind in Höhe von 5.000 €. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie (Zweiterwerb) ist sogar ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 € möglich.

Gefördert werden Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. So ist zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 88.500 € grundsätzlich antragsberechtigt.

Mit dem BayernLabo-Förderlotsen Eigenheimfinanzierung finden Sie schnell heraus, ob Sie antragsberechtigt sind: www.bayernlabo.de (Eigenwohnraum/Förderprogramme Eigenheimfinanzierung).

Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung ist noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle (Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten), des zukünftigen Wohnorts zu beantragen.

Die Bewilligungsstellen überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird.

INFO:
BayernLabo
Brienner Str. 22, München
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