AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nr. 5, gültig ab 01.03.2021

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen, Anzeigenauftrag

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem liesLotte Medien Verlag, Uta Börger, Schillstr. 129 b, 86169 Augsburg (nachfolgend Verlag) und seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Verlag diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Der Verlag behält sich vor, diese AGB zu ändern, insbesondere bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, mit dem Ziel, diese AGB entsprechend den Erfordernissen der geänderten Rechtslage anzupassen. Im Falle einer Änderung von AGB wird der Verlag dem Kunden die neue Fassung der Bestimmungen unter Hervorhebung der Änderungen unverzüglich übermitteln.
  4. Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, z.B. die Einlage von Werbeflyern (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.


§ 2 Vertragsschluss, Rechtliche Verantwortung und Vertragsinhalt

  1. Der Verlag ist frei, Angebote von Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Anzeigenvertrag kommt mit Absendung der Auftragsbestätigung und Zugang derselben beim Auftraggeber zustande. Ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber nicht festzustellen und liegt keine gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers vor, kommt der Vertrag mit der Veröffentlichung der Anzeige zustande.
  2. ür die Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel, insbesondere für den Inhalt, dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist berechtigt, bei Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verboten oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber die Verbreitung/Veröffentlichung zu verweigern. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt unberührt.
  3. Es besteht kein Ausschluss von Konkurrentenanzeigen. Sollen Anzeigen von Konkurrenten des Auftraggebers auf derselben, einer gegenüberliegenden Anzeigenseite oder in sonstiger Form ausgeschlossen werden, bedarf es einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung.
  4. Der Auftraggeber kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart.
  5. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrags das Recht zum mehrfachen Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht, endet der Anzeigenauftrag innerhalb der Jahresfrist, die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers, Vertragsabwicklung

  1. Der Auftraggeber hat den Anzeigentext entsprechend den Vorgaben des Verlags zu erstellen und zu übermitteln. Bei fernmündlich oder mündlich übermittelten Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Freiheit von Rechten Dritter an den zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags gegen den Verlag erwachsen. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Mediadaten.
  3. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes oder der Beilagen sowie der Fehlerfreiheit ist der Auftraggeber verantwortlich. Der gelieferte Anzeigentext wird nicht Korrektur gelesen. Änderungen durch den Verlag erfolgen grundsätzlich nicht. Der Verlag gewährleistet die für den Auftrag übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  4. Ansprüche gegen den Verlag bei fehlerhaften Anzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung auf den Fehler hinzuweisen und die korrekten Daten bis zum Anzeigenschluss nachzuliefern. Der Anzeigenschluss wird in den Mediadaten veröffentlicht. Der Verlag ist nicht verpflichtet, nochmals eine Nachfrist zu setzen. Werden die Daten nicht bis zum Anzeigenschluss vom Auftraggeber nachgeliefert, insbesondere wenn der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit der Daten kannte, darf der Verlag mit den ihm zur Verfügung stehenden Daten die Anzeige veröffentlichen. Der vollständige Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Wird die Anzeige wegen Fehlerhaftigkeit nicht veröffentlicht, gilt § 5 Abs. 1 Satz 1 analog.
  5. Soll der Verlag den Anzeigentext erstellen und/oder gestalten, ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Ist die Übermittlung von Korrekturabzügen dabei ausdrücklich individualvertraglich vereinbart, werden diese im pdf-Format erstellt. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der Korrekturabzüge. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist Änderungswünsche schriftlich geltend macht, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Auftraggeber.
    In den Anzeigenpreisen sind maximal 2 Korrekturläufe inklusive. I.Ü. werden Korrekturabzüge nicht erstellt.
  6. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisänderungen

  1. Die Vergütung richtet sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nach den zum Zeitpunkt des Anzeigenauftrags geltenden Mediadaten, einsehbar unter https://www.lieslotte.de/mediadaten
  2. Alle Rechnungen des Verlags sind innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungszugang fällig. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich der im Zeitpunkt der Anzeigenveröffentlichung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Der Verlag behält sich die Ablehnung von Schecks sowie anderen unbaren Zahlungsmitteln vor. Deren Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Eine Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto des Verlags als erfolgt, bei einer Scheckzahlung, wenn die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Skonti werden bei Abschluss einer Einzugsermächtigung gemäß den Mediaten gewährt.
  4. Der Verlag darf eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  5. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Veröffentlichung einer Anzeige mehr als 5 Monate, und ändern sich zwischenzeitlich die Mediadaten, so gelten die Anzeigenpreise im Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Verlag wird den Auftraggeber hierauf in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Die Preisänderung wird wirksam, wenn der Kunde einer Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber zuvor, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag ohne Frist zu kündigen.

§ 5 Stornierung und RücktrittStornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform.

  1. Stornierungen von klassischen Anzeigen sind bis zum Anzeigenschluss kostenfrei möglich. Der Anzeigenschluss ist in den Mediadaten genannt. Nach Ablauf dieser Frist werden im Falle einer Stornierung 100 % des Anzeigenpreises fällig. Gleiches gilt, soweit Anzeigenvorlagen durch den/die KundIn nicht angeliefert werden aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat.
  2. Sollte der Verlag bereits Leistungen erbracht haben, z.B. Schreiben eines Advertorials, Anzeigenerstellung und / oder -gestaltung, wird unabhängig von Fristen die tatsächlich geleistete Arbeit und der Aufwand durch den Verlag abgerechnet. Diese werden mit einem Stundensatz von 50 € netto berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Nach dem Anzeigenschluss ist zusätzlich noch der Anzeigenplatz mit 100 % der gebuchten Summe fällig.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

  1. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  2. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abtretung von Rechten an Dritte ohne Zustimmung des Verlags nicht gestattet.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeigenveröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Ein Prüfpflicht des Verlags besteht nicht. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten für Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.
  2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang, ggf. auch individualvertraglich. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt sowie zeitlich begrenzt auf das Auftragsverhältnis übertragen. Der Auftraggeber tritt mit Abschluss des Anzeigenvertrags die genannten Rechte an den Verlag unentgeltlich ab, der Verlag nimmt die entsprechend Abtretung an.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag unverzüglich schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige zu informieren.
  4. Erstellt der Verlag für den Auftraggeber Texte, Grafiken oder ähnliche schutzrechtsfähige Leistungen im Rahmen von § 4 Abs. 4, erhält der Auftraggeber hieran ein zeitlich auf den Anzeigenauftrag befristetes, einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst mit vollständiger Entrichtung der Vergütung wirksam. Eine Weiterverwendung (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliches Zugänglichmachen) außerhalb des Anzeigenauftrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verlages zulässig.
  5. Zudem gelten die zusätzlichen AGB – Zustimmung über die Verwertungsrechte an Foto-, Film- und Lichtbildaufnahmen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Auftraggeber seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten (insbesondere seiner Pflicht zur Anzeigenerstellung entsprechend der Dateivorgaben) ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Verlag haftet nicht, wenn er aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Auftraggebers gehandelt hat.
  2. Offensichtliche Mängel der Anzeige, die in die Verantwortungssphäre des Verlags fallen, muss der Auftraggeber unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige geltend machen. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, überlässt er dem Verlag die Wahl der Art der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels. Ist diese nicht möglich, bestimmen sich die Rechte nach dem Gesetz. Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren innerhalb von 12 Monaten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Haftung

  1. Der Verlag haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Verlag darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt, wenn der Verlag eine Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht.
  2. Hat der Verlag leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht.
  3. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Ist die vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Verlags.
  5. Haftet der Verlag gem. Absatz § 9 Absatz 1, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist, im Übrigen ist Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern wegen eines Mangels auf 12 Monate beschränkt.


§ 10 Ankündigungsfrist für den Einzug von SEPA-Lastschriften.

  1. Nimmt der Auftraggeber am SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Firmenlastschrift) teil, wird ihm der Bankeinzug spätestens einen Werktag vorher angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt.

§ 11 Höhere Gewalt; Selbstbelieferungsvorbehalt.

  1. Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden den Verlag von seiner Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden. Bei Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bleibt die rechtzeitige Selbstbelieferung grundsätzlich vorbehalten.

§ 12 Anzeigenbelege

  1. Der Verlag liefert nach Vereinbarung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleghefte geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

§ 13 Anzeigenkennzeichnung

  1. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“, „Anzeigensonderveröffentlichung“ oder „Verlagsveröffentlichung“ deutlich kenntlich gemacht. Dies gilt auch für die auf der Website www.lieslotte.de eingestellten kostenpflichtigen PR-Texte und Online-Banner.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Verlag erhebt, verarbeitet und speichert Daten zur Auftragsabwicklung, Pflege der laufenden Kundenbeziehung sowie zum postalischen Versand von Informationen zu Angeboten und Dienstleistungen. Diese Kundendaten werden gem. § 33 BDSG elektronisch gespeichert. Die Daten werden Dritten nicht direkt zugänglich gemacht und stets nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden erforderlich ist bzw. hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Mit der technischen Durchführung der Datenverarbeitung werden teilweise externe Dienstleister als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes beauftragt.

§ 15 Erfüllungsort, Schriftform, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz des Verlages, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas Anderes vereinbaren.
  2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts ist oder dem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn der Verlag sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich Augsburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder zum öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zählt oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand August 2016

Zustimmung über die Verwertungsrechte an
Foto-, Film- und Lichtbildaufnahmen

Nr. 2, gültig ab 01.01.2017

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Rechteinhaber räumt der Lizenznehmerin umfassend alle Rechte am Bild- und Filmmaterial (Lichtbilder, Lichtbildwerke, Filme in Bildformaten und Verbreitungsformen wie z.Bsp. jpeg, raw, bmp, dng, exr, jp2, jpg, jng, png, psd, Film, Kino, Fernsehen, PC, Streaming, RealVideo, Flash, Quicktime, MP2-7, DIRAC,Theora,Flac,VP6-8, AAC, OGG, HD, HD+,HuffYUV, CorePNG (OpenSource) LCL-Codec, Lagarith, FFV1, MSU Lossless; AZW; HDV (Videoformat), AVCHD, WMV, WebM.) gem. § 2 ein und gibt an, dass er im alleinigen Besitz aller erforderlichen Rechte ist resp. bevollmächtigt ist, diese der Lizenznehmerin möglichst vollumfänglich einzuräumen. Die Lizenznehmerin nimmt das Angebot zu den nachfolgenden Bedingungen an.
  2. Die Lizenznehmerin wird die vom Rechteinhaber überlassenen Lichtbildwerke und Filme für Werbe- und redaktionelle Zwecke sowohl in Print- wie auch in allen Onlinemedien der Lizenznehmerin (inkl. Social Media wie Facebook, Instagram oder Nachfolgemodellen sowie bislang noch nicht bekannten, oder neuen Alternativen davon) nutzen. Online sind die Bildwerke und Filmaufnahmen weltweit abrufbar.

§ 2 Rechteeinräumung

  1. Zur Verwirklichung des in der Präambel genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber der Lizenznehmerin unentgeltlich und für die Dauer dieses Vertrags unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, frei von Rechten Dritter, das Recht zur Verwertung ein.
  2. Dies umfasst insbesondere auch:
    • das Recht, die vertragsgegenständlichen Fotos (Lichtbilder oder -werke) und Filme der Öffentlichkeit ganz oder teilweise im Rahmen der Nutzung zur Online-, Print- oder Fernsehwerbung zugänglich zu machen (”Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung”);
    • das Recht, zur Einspeicherung der Bildwerke und Filme in der Website der Lizenznehmerin sowie auf Abruf von Besuchern der Website hin zu vervielfältigen (Downloadmöglichkeit);
    • das Recht der elektronischen Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung oder Montagen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Bilderwerke sowie Filme ausschnittsweise zu benutzen, zu bearbeiten und zu konvertieren. Bei Änderungen wird die Lizenznehmerin immer die ethischen Grundsätze des Werberates beachten und nie ethisch anstößige Veränderungen vornehmen oder vornehmen lassen.
  3. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst auch Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind, aber erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an den vertragsgegenständlichen Fotos entstehen, ohne dass hierdurch eine neue Nutzungsart begründet wird.

§ 3 Garantie
Der/Die Rechteinhaber versicher(n)t und steh(en)t dafür ein, dass er/sie Inhaber aller Rechte an den vertragsgegenständlichen Bildwerken und Filmen ist/sind und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann/können. Der/Die Rechteinhaber garantier(t)en, dass die lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Ist dem/den Rechteinhaber(n) bekannt, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Fotos Rechte Dritter bestehen, so wird der Lizenznehmer hierauf unverzüglich hingewiesen. Der/Die Rechteinhaber stell(t) en den Lizenznehmer von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetz(t)en ihm ggf. die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 4 Kündigung und Lizenzdauer

  1. Die schriftliche Kündigung aus besonderem Grund bleibt unberührt. Ein Kündigungsgrund ist ein Verstoß des Lizenznehmers gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder der fortgesetzte Verstoß gegen Nebenpflichten trotz mindestens zweimaliger Aufforderung zur Beendigung des Pflichtverstoßes, der dem anderen Vertragspartner ein Festhalten am Vertrag und die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht.
  2. Soweit der Vertrag zeitlich limitiert werden soll, ist dies gesondert zu vereinbaren.

§ 5 Löschungspflicht bei Kündigung
Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle vertragsgegenständlichen Bildwerke und Filme, die bei ihr (auf eigenen Servern und Computern oder Datenträgern) vorliegen, zu löschen. Eine Verpflichtung zur Löschung von Datenmaterial im Internet, insbesondere bei Google besteht darüber hinaus nicht.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit die andere Partei dem nicht ausdrücklich zustimmt. Erfüllungsort ist der Verlagssitz.