Start ins Leben: Sollen wir uns das trauen?

Familie mit BabyFotolia_c_Robert Kneschke

Der Start in die Familiengründung ist oft geprägt von Hoffnung und meist auch von Idealvorstellungen, wie es gemeinsam laufen soll. Nicht für alle gehört ein Ehering zwangsläufig dazu. Laut Statistischem Bundesamt sind circa 35 Prozent der Eltern bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes nicht verheiratet. Für das Kind selbst macht dies im Familienalltag wenig Unterschiede, für die Eltern manchmal schon. Einen Überblick über finanzielle und rechtliche Regelungen bekommen werdende Eltern in der Beratung bei pro familia Augsburg.

Rechtliche Regelungen

Soll der Vater auf der Geburtsurkunde stehen, so können die unverheirateten werdenden Eltern beim Standesamt oder Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung machen.
Wenn nichts anderes geregelt wird, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Möchten sich die Eltern das Sorgerecht für das Kind teilen, kann dies beim Jugendamt geklärt werden.

Das Kind bekommt automatisch den Familiennamen der Mutter. Dies kann beim Standesamt in den Nachnamen des anderen Elternteils geändert werden.

Bei Regenbogeneltern ist vieles ähnlich und ein nicht leiblicher Elternteil kann das Kind adoptieren. Haben Eltern eine andere Nationalität als die deutsche, müssen u.U. andere Regelungen des Heimatlandes berücksichtigt werden.

Finanzielle Regelungen

Gerade im stressigen Familienalltag mit Kind ist es wichtig, eine gute Basis des Miteinanders zu schaffen. So können Paare ihr Wirgefühl stärken, indem auch das Finanzielle gemeinsam geschultert wird. Bei Eheleuten ist viel durch das Gesetz geregelt, bei nicht verheirateten Eltern deutlich weniger.

Doch um eine Benachteiligung zu vermeiden, können beide Elternteile Absprachen treffen, z.B. wer welche Kosten des alltäglichen Lebens trägt oder wer welche großen Anschaffungen tätigt. Da diese Absprachen rechtlich nicht bindend sind, können sie auch schriftlich vereinbart werden. Dem Elternteil, der in der Elternzeit und meist darüber hinaus beruflich zurücktritt, um das Kind zu betreuen, kann ein Ausgleich in die Rentenkasse gezahlt werden. Und so gibt es ein Gefühl der gemeinsam getragenen Verantwortung statt der (finanziellen) Abhängigkeit.

Krisensituationen

Man möchte nicht daran denken oder darüber sprechen, aber durch Unfall oder Tod eines Elternteils kann sich eine dramatische Situation ergeben. Dann ist ein Versorgungs- oder Erbvertrag wichtig, denn ist der andere Elternteil auch in existenziellen Krisenzeiten wenigstens finanziell abgesichert, so wirkt sich dies positiv auf das weitere Leben mit dem Kind aus.

Leben die Eltern zusammen mit dem Kind, macht ein Trauschein oft keinen Unterschied dabei, welche finanziellen Hilfen die Familie beantragen kann. Lebt das Kind überwiegend mit einem Elternteil zusammen, ist der andere Teil dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Evtl. kann der betreuende Elternteil eigenen Unterhalt bekommen – auch ohne Trauschein („Betreuungsunterhalt“).

Zu all diesen und weiteren rechtlichen Regelungen berät eine Rechtsanwältin für Familienrecht in der Sprechstunde bei pro familia Augsburg (mit Terminvereinbarung).

INFO:
Autorin: Katja Maier
Schwangerenberatung, Entwicklungspsychologische
Beratung, Dipl.-Soz.Päd. (FH)
pro familia Augsburg e.V., Hermanstr. 1 (am Königsplatz)
Termine: 0821 / 45 03 62-0

www.profamilia.de/augsburg

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