Workshop: Was bedeutet das Arbeitszeugnis wirklich?
Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis zwingend zwei Bedingungen erfüllen muss: Das Zeugnis muss wahr sein und es muss wohlwollend sein. Damit ist offene Kritik in Arbeitszeugnissen nicht erlaubt. Deshalb hat sich eine Art „Geheimcode“ in der Zeugnissprache entwickelt. Leider gibt es Formulierungen in Zeugnissen, die sich zwar wohlwollend anhören, hinter denen sich aber eine herbe Kritik oder gar eine schlechte Beurteilung verbergen.
In einem Workshop der Arbeitsagentur Augsburg speziell, aber nicht nur für Berufsrückkehrerinnen, lernt man diesen sehr speziellen Code in Arbeitszeugnissen zu entschlüsseln. Darüber hinaus erfährt man, worauf PersonalerInnen bei einem Arbeitszeugnis besonders achten und wie das Zeugnis aufgebaut sein muss, damit man sich damit erfolgreich bewerben kann. Im Anschluss an den fachlichen Input haben die Teilnehmerinnen noch Gelegenheit, ein ausgewähltes Arbeitszeugnis von der Trainerin „übersetzen“ zu lassen.
GEHEIMCODE ZEUGNISSPRACHE
Di 11.02., 9 – 12 Uhr
Veranstaltungsort: Agentur für Arbeit, Wertachstr. 28, Augsburg, Sitzungssaal E 18, Erdgeschoss (siehe Ausschilderung)
Veranstalterin: Dr. Annette Rosch, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Augsburg ø
Anm. erforderlich: 0821 / 31 51-364 oder Annette.Rosch@arbeitsagentur.de
Bild: AdobeStock, New Afrika