Infos zur Landtagswahl + U18-Wahl 2023

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Alle fünf Jahre findet in Bayern die Landtagswahl statt. Der Bayerische Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Bayern. Er kontrolliert die Arbeit der bayerischen Landesregierung, wählt die/den Ministerpräsident:in und beschließt den Haushalt sowie Gesetze für Bayern. Die Wahlen sind wie alle Wahlen in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. In Bayern müssen Wähler:innen genauso wie Kandidat:innen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz in Bayern haben.

Die bayerischen Wähler:innen haben zwei Stimmen, um die 180 Sitze im Landtag zu besetzten:

Die Erststimme ist für die/den Direktkandidat:in im Stimmkreis. Davon gibt es 91 in Bayern, davon 13 in Schwaben. Der oder diejenige mit den meisten Stimmen erhält einen Sitz im Landtag und vertritt damit seinen Stimmkreis.

Die Zweitstimme geht an eine:n Kanditat:in auf einer der Parteienlisten. Davon gibt es in Bayern für jeden Wahlkreis, also Regierungsbezirk, eine. Daher gilt die Landtagswahl gleichzeitig auch als Bezirkstagswahl. Man kann hier seine:n persönliche:n Wunschkandidat:in wählen, wer unschlüssig ist kann sein Kreuz aber auch einer Partei allgemein geben.

Landtagswahl Bayern
So 08.10., 8 – 18 Uhr
Wahlmöglichkeit in den Wahllokalen oder per Briefwahl.

Grafik U18-Wahl Herbst 2023, Bayern

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