Teilnahmebedingungen „liesLotte fördert ein Kinderprojekt“

Teilnahmebedingungen „liesLotte fördert ein Kinderprojekt“

Nr. 1, 20.01.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens veranstaltet der liesLotte Medien Verlag für alle LeserInnen* die Jubiläumsaktion liesLotte fördert ein Kinderprojekt. Das Familienmagazin liesLotte ist Augsburgs größtes und einziges Familienmagazin mit einer Auflage von 30.000. Mit der hier näher beschriebenen Aktion zum 10-jährigen Jubiläum des Verlags soll ein Kinderprojekt gefördert werden. Der Verlag ruft dazu seine LeserInnen im Februar/März-Heft 2019, sowie auf der Internetseite www.lieslotte.de und auf den sozialen Netzwerken zur Teilnahme auf.

 § 1 Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der vom liesLotte Medien Verlag veranstalteten Jubiläumsaktion liesLotte fördert ein Kinderprojekt erkennt der/die TeilnehmerIn ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an:

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Angesprochen sind zum einen soziale Einrichtungen oder gemeinnützige Vereine mit Sitz in Augsburg und Bayerisch Schwaben, die zum Ziel haben, Kinder und Jugendliche aus der Region zu fördern, ihre Situation zu verbessern und eventuell Nachteile auszugleichen (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, PädagogInnen Sportvereine, Spielgruppen, Jugendtreffs, Freizeitgruppen, etc).

Teilnahmeberechtigt sind zudem auch volljährige natürliche Personen, die zugunsten der oben genannten Zielgruppen eine Unterstützung für ihr aktuelles oder kommendes Projekt, das der Kinder- und Jugendförderung dient, wünschen. Minderjährige TeilnehmerInnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sie können ihr Projekt aber unter Leitung und Bekanntgabe einer volljährigen vertretungsberechtigen Person einreichen. Der liesLotte Medien Verlag behält sich im Falle einer Förderung vor, die Altersangaben evtl. Nachweise der Gemeinnützigkeit der TeilnehmerInnen zu überprüfen. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.

§ 3 Bewerbungszeitraum

 Die Bewerbungsunterlagen für diese Aktion können vom 25. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019, 24.00 Uhr, beim Verlag eingereicht werden.

§ 4 Teilnahmeweg

 Voraussetzung für die Teilnahme ist eine schriftliche Projektbeschreibung mit folgenden Angaben:

– Antragssteller mit Anschrift und Kontaktmöglichkeit
– Erklärung des Projekts
– Ziel des Projekts
– Zielgruppe des Projekts
– Wichtigkeit des Projekts


Die Teilnahme kann per E-Mail an kinderprojekt@lieslotte.de oder per Post (Schillstr. 129b, 86169 Augsburg) erfolgen. Gerne darf Kreatives/Lustiges/Spannendes hinzugefügt werden.

Der Verlag haftet nicht für den verspäteten und/oder unvollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen und kann nicht für Transportverzögerungen verantwortlich gemacht werden.

§ 5 Aktionsablauf

In dem unter Ziffer 3 genannten Bewerbungszeitraum ruft der Verlag seine LeserInnen auf, sich mit der unter Ziffer 4 genannten Projektbeschreibung nebst Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Jubiläums-Aktion um eine Projektförderung zu bewerben. Folgende Rahmenbedingungen müssen für eine ordnungsgemäße Bewerbung erfüllt sein:

 – Aufgerufen sind soziale Einrichtungen, natürliche volljährige Personen oder Vereine mit Sitz in der Region Augsburg, die sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, PädagogInnen Sportvereine, Spielgruppen, Jugendtreffs, etc).

 – Von der Förderung profitieren müssen Kinder und Jugendliche aus der Region Augsburg und der Unterstützungsbedarf muss vorhanden und klar nachvollziehbar sein.

 – Das geplante Projekt darf materieller (z. B. neuer Rollrasen für Fußballplatz), sowie immaterialler (Transportkosten für Lieferung eines Containers für einen Waldkindergarten) Natur sein, jedoch werden Bewerbungen für fortlaufenden Betriebs- und/oder Personalkosten nicht berücksichtigt.

 – Eine Refinanzierung bereits laufender oder abgeschlossener Projekte ist nicht möglich.

 – Während des Bewerbungszeitraums gemäß Ziffer 3 muss die Projektbeschreibung gemäß Ziffer 4, aus der hervorgeht, welche soziale Einrichtung, welche natürliche Person oder welcher Verein zu welchem Zwecke, mit welchem Ziel und in welcher Höhe eine entsprechende Projektförderung wünscht, sowie die Bewerbungsunterlagen wie unter Ziffer 4 beschrieben, eingegangen sein.

 – Für kommende Projekte muss der Projektstart im Jahr 2019/2020 liegen. Dies gilt nicht für bereits angelaufene Projekte.

 Der Verlag spendet 1 x 1.000 Euro. Die finale Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die Redaktion des Verlags im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Ziffer 6.

Der Verlag behält sich vor, die Jubiläums-Aktion aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die tatsächliche und/oder rechtliche Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt auch, wenn die Durchführung der Jubiläums-Aktion von einem deutschen Gericht untersagt wird.  

§ 6 Auswahlverfahren der Jubiläumsaktion „liesLotte fördert ein Kinderprojekt“

Alle eingereichten Projekte, die im in Ziffer 3 definierten Bewerbungszeitraum beim Verlag eingegangen sind, werden durch die Redaktion vom Verlag gesichtet und inhaltlich nach den Kriterien, die unter Ziffer 5 beschrieben sind, bewertet. Nach der Entscheidung über des Gewinnerprojekts, erfolgt die Bekanntgabe als Verkündung in der August/September-Ausgabe 2019 im Familienmagazin liesLotte. Ferner werden die Ansprechpartner der bewilligten Projekte auch per E-Mail oder telefonisch vom Verlag benachrichtigt.

§ 7 Veröffentlichung

Alle TeilnehmerInnen erklären sich ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden:

Alle Einreichungen können mit Fotos, Namen und Projektbeschreibung in allen Medien des Familienmagazins liesLotte ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung der Jubiläumsaktion „liesLotte fördert ein Kinderprojekt“ veröffentlicht werden. Der Teilnehmer überträgt dem liesLotte Medien Verlag für Werbe- und redaktionelle Zwecke in Print- wie auch in allen Onlinemedien des Verlages inklusive Facebook, Instagram vollumfänglich alle Rechte an Bild- und Fimlmmaterial.

Dies umfasst inbesondere das Recht der Verbreitung, der Speicherung sowie der Bearbeitung.

Der Teilnehmer versichert und steht dafür ein, dass er/sie Inhaber aller Rechte an den Bildwerken und Filmen ist und dass die lizensierten Inhalte frei von Rechten Dritter ist.

§ 8 Rechtsweg

Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet die Redaktion des Verlags nach bestem Wissen und Gewissen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einen Anspruch auf eine monetäre Förderungsleistung gibt es nicht.

§ 9 Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle eine entsprechend gültige Klausel. Die übrigen Bedingungen bleiben wirksam. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Es gilt unsere aktuelle Datenschutzerklärung.